Winterdienst

Um bei Schneefall einen einwandfreien Winterdienst zu gewährleisten und dem Personal des Bauhofes die Arbeit zu erleichtern, möchte die Gemeindeverwaltung kurze Hinweise mit der Bitte um Beachtung geben.

Bitte Sträucher und Äste, die aus Vorgärten auf öffentliche Straßen und Gehwege überhängen, zurückschneiden! Sie werden bei Belastung durch Schnee noch heruntergedrückt und bedeuten dann eine noch größere Behinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Außerdem können die gemeindlichen Fahrzeuge ihren Streu- und Schneeräumdienst nicht ordnungsgemäß durchführen.

Bitte die Autos unbedingt auf den privaten, gebäudebezogenen Stellplätzen parken, damit der Schneeräumdienst nicht behindert ist. Straßenbereiche also möglichst von geparkten Fahrzeugen freihalten.

Bei Schneefall nicht gleich mit Sonderwünschen in Bezug auf die Schneeräumung an die Gemeindeverwaltung herantreten. Als Erstes haben die Schneeräumfahrzeuge dafür zu sorgen, dass der Verkehr auf den örtlichen Straßen aufrechterhalten wird. Das Schneeräumfahrzeug der Gemeinde kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.

Nach der Winterdienstsatzung der Gemeinde müssen die Hausbesitzer vor ihren Grundstücken die Gehwege oder Gehbahnen räumen.

Wenn die Gehwege oder auch Gehwegteile manchmal im Zuge unserer Winterdienstarbeiten aus Zweckmäßigkeitsgründen von Gemeindebediensteten mitgeräumt oder mitgestreut werden, darf daraus nicht geschlossen werden, dass wir die Verpflichtung zur Sicherung der Gehwegflächen in diesem Bereich übernehmen. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Anlieger von öffentlichen Straßen, bei Notwendigkeit zu räumen und zu streuen. Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass nicht oder nur ungenügend der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde, können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Zeigen Sie bei plötzlichem Schneefall vor allem Verständnis. Das Personal des Bauhofs kann nicht überall zur gleichen Zeit sein.